Ar­beits­zeit­ver­kür­zung für Be­treu­ungs­auf­ga­ben

Der Indikator misst den Anteil der Personen, die ihre Erwerbtätigkeit aufgrund von Kinderbetreuung und Pflege einschränken bzw. aufgeben.

Er bildet eine vieldiskutierte Facette des Themas Zeit ab.

Der Indikator ist grundsätzlich geeignet, den Konflikt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf darzustellen. Seit 2013 wird ausgewiesen, ob die Einschränkung oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflege erfolgt.

Es wäre wünschenswert, den genauen Umfang der Teilzeittätigkeit zu erfassen, da es einen Unterschied macht, ob eine Person eine volle Stelle auf 20 oder fünf Wochenstunden reduziert. Weiterhin wäre es wichtig, die entsprechenden Fragen zu Einschränkung bzw. Aufgabe der Erwerbstätigkeit zu Pflichtfragen im Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zu machen, so dass sich die Datenbasis verbessert.

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Einschränkung der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung und Pflege 2006 bis 2017
Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung und Pflege 2006 bis 2017
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