Ar­beits­lo­sen­quo­te

Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil der Erwerbspersonen an, die in einem Monat Arbeit suchen.

Er ist ein etablierter Indikator, um den Stand der Arbeitslosigkeit zu messen. Konkret stellt der Indikator den Anteil derjenigen Menschen an allen zivilen Erwerbspersonen dar, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. eine weniger als 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung ausüben, die Arbeit suchen und das bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet haben.

Zivile Erwerbspersonen sind Arbeitssuchende und alle Erwerbstätigen, die mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben.

Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden suchen, den Vermittlungsbemühungen der BA zur Verfügung stehen und sich bei der BA arbeitslos gemeldet haben. Die Arbeitslosenquote der BA ist nicht zu verwechseln mit der Erwerbslosenquote des Statistischen Bundesamtes nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung suchen, und zwar auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.

mehr
Entwicklung der Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt
Regionale Verteilung der Arbeitslosigkeit in Deutschland auf Kreisebene 2005 und 2017
Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit
Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit
© 2016 – 2018 Bundesregierung soweit nicht anders gekennzeichnet